- 1536 - 1277. Breslau (so Voigt, nach Zdenco von Drebicz Glatz). König Ottokar urkundet, dass der Streit zwischen Herzog B(olesl.) von Schlesien und dessen Söhnen H(einrich), Herzog von Jauer, Bolko und Bernhard einer- und H(einrich), Herzog von Breslau, sowie dessen Verwandten, den Söhnen weiland Herzogs Konrad von Glogau andrerseits, der zu der Gefangennehmung des Breslauer Herzogs geführt habe, in der Weise beigelegt sei, dass der Letztere als Preis seiner Befreiung den dritten Theil der Erbschaft des weiland Erzbischofs von Salzburg W(ladyslaw) an seinen Oheim Bolesl. abgetreten habe, welcher dritte Theil sich erstrecke von den Grenzen Boleslaw's bis an die Striegauer Grenzen, dann weiter bis zur Polsnitz, dem Berge Malost (Hummelwald bei Laasan nach Grotefend) auf der alten Strasse bis zur Brücke von Domanze und dann längs des Peilewassers (so heisst noch heut der grössere rechte Nebenfluss des Schweidnitzer Wassers, doch hört nach dem heutigen Sprachgebrauch der Name auf bei dem Zusammenfluss Beider) und dann weiter bis zum Lissaer Wasser (der Name änderte sich damals also nach dem Einflüsse des Striegauer Wassers, welches letztere als der Hauptfluss angesehn und Lissaer Wasser genannt wurde) und längs diesem bis zur Oder; doch soll Herzog Heinrich der auf 20 Mk. jährlich geschätzte Lissaer Zoll als zur Burggrafschaft Breslau gehörig bleiben. Weder in diesem Drittel jener Erbschaft noch in den Heinrich gebliebenen 2 andern Dritteln soll eine Burg gebaut werden dürfen, und die Mühlen soll Jeder auf seiner Seite des Wassers ruhig besitzen. Zur Entschädigung für die lange Entbehrung seines Drittheils, die aufgewendeten Kosten und die Lösung von Gefangenen durch Anhänger des Breslauer Herzogs, erhält Bolesl. die Schlösser (Namen fehlen), das Schloss ------- (Name fehlt) soll geschleift werden und die dazu gehörigen Gütter zu Herzog Boleslaws Verfügung stehen; Herzog Bolesl. aber und seine Söhne geloben mit der erwähnten Abfindung zufrieden zu sein in Gegenwart des Ausstellers, des Herzogs Wladyslaw von Oppeln, dessen Sohnes Boleslaw, des Bischofs von Breslau, Thomas, sowie der Barone des Oppelner und Schles. Landes. (Die Ergänzungen der nach Sitte der Formelbücher ausgelassenen Namen der Barone, welche die Handschrift des Zdenco von Drebicz bringt, tragen so sehr den Stempel willkürlicher Erfindung, dass ich sie unangeführt lasse.) Abgedruckt von Voigt, Henr. Ital., p. 66 aus der Königsberger Handschrift; für den vorstehenden Auszug wurde ausserdem noch die Prager Handschrift und die Wiener des Zdenco von Drebicz benutzt. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |